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Verkaufsprospekt

Das InvG schreibt zwingend vor, dass dem Käufer von Investmentanteilen ein Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen des Investmentfonds zu übergeben ist. Er enthält alle Angaben, die für die Beurteilung einer Anlage in Investmentfonds von wesentlicher Bedeutung sind. Hierzu gehören Angaben über Firma, Rechtsform, Sitz und Eigenkapital der Investmentgesellschaft und der Depotbank sowie die gesetzlich geforderten Angaben der Vertragsbedingungen. Der Verkaufsprospekt muss von der BaFin genehmigt werden.