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Repartierung

Zuteilung des Angebots nach Quoten bei Übernachfrage (z. B. erhält jeder Bieter 50 Prozent seines Gebotsvolumens). Beim Abschluss von Wertpapierpensionsgeschäften übersteigen in der Regel die Gebote der Banken das von der EZB als bedarfsgerecht bemessene Zuteilungsvolumen, so dass eine Repartierung notwendig wird. Bei einem Mengentender werden alle Gebote zu einem einheitlichen Repartierungssatz (vorgesehenes Volumen dividiert durch Gesamtbetrag der Gebote) zugeteilt. Bei einem Zinstender werden allein die Gebote zum marginalen, d.h. dem niedrigsten Zuteilungssatz entsprechend repartiert. Gebote zu höheren Zinsen werden voll zugeteilt.