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Liquidität

Mittelzuflüsse, die nicht sofort in Immobilien investiert werden können, werden in liquiden Mitteln (Barvermögen, Geldmarktinstrumente und Wertpapiere) angelegt. Auch für geplante Bauvorhaben werden Mittel vorübergehend in liquiden Mitteln angelegt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität eines Offenen Immobilienfonds beträgt 5% des Fondsvermögens.