Zurück

Kassageschäft

Ein Geschäft an der Börse, bei dem die Erfüllung sofort erfolgt - im Gegensatz zu den Termingeschäften, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen sind. Alle Börsengeschäfte, die „unmittelbar“, das heißt innerhalb einer Frist von zwei Tagen, zu erfüllen sind. Innerhalb dieser Frist müssen sowohl die Stückelieferung beziehungsweise die Gutschrift als auch die Bezahlung erfolgen.