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Girosammelverwahrung

Verwahrung von Effekten auf einem Girosammeldepot bei Wertpapiersammelbanken. Die Wertpapiere werden, nach Gattungen getrennt, in den Tresoren der Wertpapiersammelbank aufbewahrt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Lieferung ganz bestimmter, numerisch bezeichneter Stücke. Vielmehr ist er durch eine Gutschrift auf das Girosammeldepot Miteigentümer des von der Wertpapiersammelbank verwahrten Bestands des betreffenden Wertpapiers. Nötige Verwaltungsmaßnahmen wie z. B. das Einlösen von Zins und Dividendenscheinen werden von der Wertpapiersammelbank durchgeführt.