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Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag ist Ihr Auftrag an die entsprechende Bausparkasse. Damit verpflichten Sie die Bausparkasse, für Zinserträge bis zu der angegebenen Höhe keine Zinsabschlagsteuer und keinen Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer an das Finanzamt abzuführen. Sie können auch Teilbeträge an verschiedene Geldinstitute vergeben, um den gesamten Freibetrag optimal auszunutzen. Ein bei der Bausparkasse erteilter Auftrag gilt i.d.R. für alle unter einer Grundnummer geführten Verträge.