Zurück

Europäisches Währungssystem I

Das Europäische Währungssystem wurde am 13. März 1979 als Nachfolger des Europäischen Wechselkursverbundes mit dem Ziel ins Leben gerufen, eine „Zone der Stabilität“ bei grundsätzlich festen, aber anpassungsfähigen Wechselkursen zu schaffen. Zu den wesentlichen Elementen des EWS zählte der Europäische Wechselkursmechanismus. Im Falle des Erreichens der Interventionspunkte der teilnehmenden Währungen sahen die Statuten des EWS wechselkursstabilisierende Maßnahmen vor, die sowohl obligatorische Interventionen und Realignments als auch zinspolitische oder sonstige wirtschaftspolitische Maßnahmen umfassten. Aufgrund ihrer hohen Geldwertstabilität und ihres Vertrauens, das sie auf den Finanzmärkten genoss, hatte sich die D-Mark als Ankerwährung des EWS herausgebildet. Nach einer Bandbreite von ursprünglich ± 2,25 Prozent der jeweiligen bilateralen Leitkurse wurde die Schwankungsmarge im Gefolge der Wechselkursturbulenzen des Jahres 1993 auf ± 15 Prozent ausgeweitet. Das EWS I wurde mit dem Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts und Währungsunion am 1.1.1999 beendet.