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Effekten

Sammelbezeichnung für am Kapitalmarkt handelbare (börsenfähige) Wertpapiere. Börsenfähig sind nur vertretbare Wertpapiere. Das Kriterium der Vertretbarkeit trifft auf alle Sachen zu, die nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen. Bei Wertpapieren heißt dies, dass sie nach allgemeinen Merkmalen wie Gattung, Stückzahl oder Nennwert bestimmt sein müssen, um börsenfähig zu sein: Wertpapiere desselben Emittenten mit demselben Nennwert und derselben Ausstattung bezüglich Nominalzins, Dividendenberechtigung u. a. müssen einander „vertreten“ können, also gleichwertig und somit austauschbar sein, um zum Börsenhandel zugelassen zu werden. Effekten sind daher z. B. Aktien, Anleihen, Pfandbriefe und Investmentfondsanteile. Banknoten, Wechsel oder Schecks sind hingegen keine Effekten.