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Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden zwischen einzelnen Ländern abgeschlossen und dienen der Vermeidung der Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Kapitalverkehr. Deutschland hat mit einer Vielzahl von Staaten entsprechende Abkommen geschlossen. Die Inhalte variieren jedoch von Land zu Land. Informationen zu den jeweiligen Inhalten und Abkommen können beim Bundesfinanzministerium abgerufen werden.