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Corporate Governance

Bezeichnung aus dem Englischen für Unternehmensführung bzw. Unternehmensverfassung. Mittlerweile wird unter corporate governance die Kontrolle des Unternehmensmanagements durch die Anteilseigner bzw. Aktionäre verstanden. Die Notwendigkeit zur Kontrolle besteht beim Management einer Publikumsgesellschaft, weil zwischen Aktionären und Unternehmensmanagern keine Identität und somit eine Trennung von Eigentum und Kontrolle der Ressourcen des Unternehmens vorliegt. Die Überwachung übernimmt in Deutschland (nach deutschem Aktienrecht) der Aufsichtsrat. Kritiker des Überwachungssystems bemängeln u.a. die mangelnde Effizienz der Aufsichtsräte bei der Wahrnehmung der Kontrollaufgaben. Seit 2002 gibt es in Deutschland einen Deutschen Corporate Governance Kodex, der durch die gleichnamige Regierungskommission verabschiedet wurde.