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Bundeszentralamt für Steuern

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wurde als Nachfolgebehörde des Bundesamtes für Finanzen (BfF) zum 1. Januar 2006 eingerichtet. Es ist eine von drei Bundesoberbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Im BZSt werden die administrativen steuerlichen Aufgaben des BMF sowie die steuerlichen Aufgaben des ehemaligen BfF auf Grundlage des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) gebündelt. Die Aufgaben im Einzelnen ergeben sich aus § 5 FVG. Das BZSt hat derzeit annähernd 1.000 Beschäftigte.