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Berichtigungsaktien

Aktien, die bei einer Kapitalerhöhung an die bisherigen Aktionäre ausgegeben werden. Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden offene oder stille Rücklagen z. B. einer AG in dividendenberechtigtes Grundkapital umgewandelt. Die Aktionäre erhalten dabei zusätzliche Aktien entsprechend ihrer vorherigen Beteiligung. Da das gesamte Eigenkapital der AG auf diese Weise nicht erhöht wurde, ist die häufig benutzte Bezeichnung „Gratisaktien“ irreführend: Zwar braucht der Aktionär nichts für seine zusätzlichen Aktien zu bezahlen, doch er erhält auch nichts geschenkt. Er besitzt nach der Kapitalerhöhung mehr Aktien als zuvor, der Wert der einzelnen Aktie vermindert sich jedoch entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung.