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Ausländischer Bruttoertrag

Ausländische Bruttoerträge sind Erträge, die Investmentfonds aus ausländischen Anlagen beziehen. Diese unterliegen - sofern sie nicht von inländischen Steuern freigestellt sind - ebenfalls der Besteuerung. Sie können entweder in voller Höhe, nur zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren) oder überhaupt nicht steuerpflichtig sein. Für den Privatanleger und den einkommensteuerpflichtigen betrieblichen Anleger sind die dem inländischen Investmentfonds zugeflossenen ausländischen Dividenden nur zur Hälfte steuerpflichtig, für den körperschaftsteuerpflichtigen betrieblichen Anleger sind sie steuerfrei. Dies gilt für ausländische transparente Fonds zudem seit dem 01.01.2004. Wurde auf diese Erträge bereits eine ausländische Quellensteuer einbehalten, kann diese auf Antrag (Anlage AUS) auf die Einkommensteuer angerechnet bzw. bei Ermittlung der Gesamteinkünfte abgezogen werden.