Zurück

Anteilschein

Wertpapier, in dem die Ansprüche des Anteilinhabers gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft verbrieft sind. Die Anteilscheine lauten über einen oder mehrere Anteile. Der Anteilschein besteht aus zwei Teilen, dem Mantel (eigentliche Urkunde) und dem Bogen. Der Bogen enthält nummerierte Ertragsscheine, die zum Empfang der Ausschüttung berechtigen, dazu einen Erneuerungsschein zum Bezug eines neuen Bogens.