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Aktiengewinn

Der Aktiengewinn ist der Teil des Gewinns aus der Veräußerung oder der Rückgabe von Investmentanteilen, der für den einkommensteuerpflichtigen betrieblichen Anleger (z.B. Personengesellschaften, Einzelunternehmer) zur Hälfte steuerpflichtig und für den körperschaftsteuerpflichtigen betrieblichen Anleger (z.B. Kapitalgesellschaften) steuerfrei ist. Der Rest des Gewinns ist steuerpflichtig.

Der Aktiengewinn umfasst:
- noch nicht ausgeschüttete oder thesaurierte Dividenden aus Aktien
- Erträge von aktienähnlichen Genussscheinen
- Veräußerungsgewinne von Aktien und aktienähnlichen Genussscheinen
- Kursgewinne von Aktien und aktienähnlichen Genussscheinen

Bei Dachfonds fließt in den Aktiengewinn auch der Aktiengewinn der Zielfonds ein. Für den Privatanleger ist der Aktiengewinn ohne Bedeutung.