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Aktiengesellschaft

Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter (Aktionäre) über den Kauf von Aktien am Grundkapital beteiligt sind. Für Verbindlichkeiten des Unternehmens haften die Gesellschafter bis zur Höhe ihrer Beteiligung. Mit seinem Stimmrecht in der Hauptversammlung der AG hat der Aktionär die Möglichkeit, auf Unternehmensentscheidungen in begrenztem Umfang einzuwirken. Auf Hauptversammlungen wird u. a. über die Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat, die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat entschieden.