Zurück

Realzins

Zins, der die Verzinsung unter Berücksichtigung des erwarteten Geldwertverlusts angibt. Der Realzins lässt sich in der Regel hinreichend genau als Differenz eines nominalen Zinssatzes und der erwarteten Inflationsrate berechnen („Ex-ante-Realzins“). Da Angaben über die erwartete Inflation häufig nicht exakt vorliegen, wird an ihrer Stelle häufig auf die in der Vergangenheit bereits eingetretene Rate der Geldentwertung abgestellt („Ex-post-Realzins“). Angesichts eines gewissen Beharrungsvermögens der Inflationsrate fällt der „Fehler“ bei der Berechnung kurzfristiger Realzinsen relativ gering aus. Anders ist dies bei den langfristigen Realzinsen, denn für einen längeren Zeitraum kann die Inflationsdynamik der Vergangenheit nicht ohne weiteres in die Zukunft projiziert werden.