|
|
|
|
Einrichtung zum Schutz der Bankkunden vor Verlust ihrer Einlagen im Fall des Konkurses eines Geld- und Kreditinstituts. Dieses Regelung gibt es seit August 1998. Durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz eine obligatorische Mindestsicherung von 100 Prozent der nicht erfüllten Ansprüche gewährt, die je Gläubiger auf 50.000 Euro beschränkt ist.
In Deutschland wird eine freiwillige Einlagensicherung von den drei großen Bankengruppen - Sparkassensektor, Kreditgenossenschaften und Kreditbanken - organisiert. Die Sicherungssysteme streben im Sparkassen- und Genossenschaftssektor die Abwendung von Zahlungsschwierigkeiten der Banken, für die Kreditbanken in erster Linie den Schutz der Einleger an. Hier wird die Rückerstattung pro Einleger freiwillig bis 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank garantiert. Die Banken zahlen zur Finanzierung Beiträge in eine Sicherungseinrichtung. Die Mitgliedschaft in der Einlagensicherung ist Voraussetzung für die Zulassung einer Bank.
Quelle: Deutsche Bundesbank
|
|
|
Fondsdiscount mit bis zu 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
www.fit4fonds.de
|
|
|
| |
Wichtiger Hinweis zu diesen Informationen: |
|
|
|
|
|
|
Die Anlageberatung, die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG) von Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen, Aktien, Optionsscheinen, ETFs, Genussscheinen, Optionen, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie ETCs bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Süderstraße 30, 20097 Hamburg, (NFS) an. Die NFS ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie hier: Impressum
|  | |
|
|
|
Die Ihnen hier überlassenen Informationen dienen ausschließlich der Fondsbeschreibung und stellen daher weder eine Anlageberatung noch eine verbindliche Auskunft dar. Es wird auch kein Angebot oder eine Einladung zur Zeichnung oder zum Kauf eines Wertpapiers abgegeben. Auch eine gute Fondsnote stellt keine Aufforderung zum Kauf eines Investmentfonds dar. Weder dieses Dokument noch die darin enthaltenen Informationen bilden eine Grundlage für eine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung von fit4fonds irgendeiner Art. fit4fonds übernimmt für etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung dieser Informationen entstehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, keine Haftung, es sei denn, die Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder die Verletzung von wesentlichen Vertragsverpflichtungen zurückzuführen. Datenquelle für Fondsdaten: EDISoft GmbH und €uro Advisor Services GmbH (c), Alle Rechte vorbehalten. Die dargestellten Informationen und Inhalte richten sich ausschließlich an Interessenten mit Wohnsitz in Deutschland. Interessenten mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union sind nicht nutzungsberechtigt. I Disclaimer I Datenquelle für vereinfachte Verkaufsprospekte, Verkaufsprospekte, Halbjahresberichte und Jahresberichte:
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|